Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass die Anlieger im Winter auf Bürgersteigen Räum- und Streupflicht haben. Sollte vor dem Grundstück kein Gehweg vorhanden sein, besteht diese Verkehrssicherungspflicht für einen entsprechend breiten Streifen, der als Fußweg genutzt wird. Die Nichtbeachtung
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