Gemeinsames Entwicklungskonzept der Lechfeldgemeinden
Beteiligte Gemeinden
Graben, Klosterlechfeld, Obermeitingen und Untermeitingen
Zuwendungsempfänger
Das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ unterstützt Städte und Gemeinde in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen (vorrangig instrukturschwachen und ansonsten in ländlichen Räumen, nicht in Verdichtungsräumen).Bei der Vorbereitung überörtlicher Konzepte und Strategien soll eine Leitkommune die Steuerung und die finanzielle Abwicklung für ihre Partnerkommunen übernehmen.
Förderziel
Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge in vorrangig überörtlich zusammenarbeitenden oder ein Netzwerk bildenden Städten oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleineren Städten in Abstimmung mit ihrem Umland
Fördervoraussetzungen
Fördervoraussetzung ist das Erarbeiten eines zwischen den Gemeinden bzw. zwischeneiner Stadt und ihrem Umland abgestimmten überörtlich integrierten Entwicklungskonzeptsoder einer solchen Entwicklungsstrategie.
Förderfähig sind insbesondere die Vorbereitung der Maßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten bzw. - strategien, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamenEntwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten, die Bildung interkommunaler Netzwerke bzw. Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Prozesse der Diskussion, Abstimmung und Entscheidung über überörtlich oder regional integrierte Entwicklungskonzepte bzw. - strategien) einschließlich Bürgerbeteiligung Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter, die in der überörtlichen bzw. interkommunalen Abstimmung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind.

